Nachhilfe steuerlich absetzen: Wann das Finanzamt mitzieht
Janette · Ratgeber & Inhalte bei SchulpfadZuletzt aktualisiert: 30. Juli 2026 · Lesezeit: 8 Minuten
Normale Nachhilfe können Eltern in Deutschland grundsätzlich nicht steuerlich absetzen. Sie zählt zu den privaten Lebenshaltungskosten. Zwei Wege sind trotzdem wichtig: medizinisch notwendige Behandlungskosten und zusätzlicher Unterricht nach einem beruflich veranlassten Umzug. Entscheidend sind nicht geschickte Formulierungen auf der Rechnung, sondern der tatsächliche Grund und passende Nachweise.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓Regelfall: Nachhilfe ist privat veranlasst und nicht absetzbar.
- ✓Keine Kinderbetreuung: Unterricht ist in § 10 EStG ausdrücklich von den abziehbaren Betreuungskosten ausgeschlossen.
- ✓Krankheit: Medizinisch notwendige Lerntherapie kann als außergewöhnliche Belastung infrage kommen; normale schulische Förderung genügt nicht.
- ✓Beruflicher Umzug: Umzugsbedingter Zusatzunterricht ist derzeit bis 1.286 Euro je Kind als Werbungskosten berücksichtigungsfähig.

Warum Nachhilfe meist nicht steuerlich absetzbar ist
Eltern bezahlen Nachhilfe, damit ihr Kind Lücken schließt, eine Klassenarbeit besteht oder den Schulabschluss schafft. Das ist sinnvoll, bleibt steuerlich aber grundsätzlich Privatsache. Die Kosten gehören zur Lebensführung der Familie. Weder die Höhe der Rechnung noch das Fach ändern daran etwas. Mathe-Nachhilfe vor dem Abitur wird steuerlich genauso behandelt wie Deutsch-Nachhilfe in Klasse sechs.
Auch die Form spielt keine Rolle: Privatlehrer, Institut und Online-Nachhilfe fallen im normalen Förderfall unter dieselbe Grundregel. Die Rechnung in „Lernbegleitung“ oder „pädagogische Betreuung“ umzubenennen hilft nicht. Das Finanzamt schaut auf die tatsächliche Leistung.
Die ehrliche Kurzantwort lautet: Nachhilfe ist meist nicht absetzbar. Interessant wird es erst, wenn die Ausgabe nicht aus normalem Schulbedarf entsteht.
Ausnahme 1: Lerntherapie aus medizinischen Gründen
Bei einer Legasthenie, Dyskalkulie oder einer anderen Beeinträchtigung kann die Situation anders liegen. Der Bundesfinanzhof unterscheidet klar zwischen schulischer Förderung und einer medizinisch notwendigen Behandlung. Nur wenn die Maßnahme Krankheitskosten darstellt, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG infrage.
Eine Diagnose allein reicht nicht automatisch. Die Therapie muss medizinisch angezeigt sein, und für bestimmte Maßnahmen verlangt das Steuerrecht qualifizierte Nachweise. Sichern Sie die Unterlagen deshalb vor Beginn der Behandlung. Je nach Fall können ein amtsärztliches Gutachten, eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes oder andere gesetzlich vorgesehene Nachweise nötig sein. Fragen Sie das Finanzamt oder einen Steuerberater, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Selbst anerkannte Krankheitskosten wirken sich erst aus, soweit die gesamten außergewöhnlichen Belastungen die persönliche zumutbare Belastung übersteigen. Deren Höhe hängt unter anderem von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Deshalb kann ein anerkannter Betrag steuerlich ohne Wirkung bleiben.
Ausnahme 2: Zusatzunterricht nach beruflich veranlasstem Umzug
Wechselt die Familie aus beruflichen Gründen den Wohnort und braucht das Kind wegen des Schulwechsels zusätzlichen Unterricht, können diese Kosten zu den beruflich veranlassten Umzugskosten gehören. Das betrifft zum Beispiel Stoff, den die neue Klasse bereits behandelt hat, die alte Schule aber noch nicht.
Für einen ab 1. März 2024 beendeten Umzug nennt das Bundesfinanzministerium einen Höchstbetrag von 1.286 Euro je Kind für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht. Dieser Wert gilt auch 2026 fort. Er ist kein pauschaler Bonus: Sie brauchen tatsächliche Kosten und einen nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem beruflichen Umzug. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei, dürfen Sie denselben Betrag nicht nochmals abziehen.
Heben Sie die Umzugsunterlagen, die Bestätigung des Arbeitgebers, Rechnungen und Zahlungsbelege auf. Hilfreich ist außerdem eine kurze Dokumentation, welcher Lernstoff durch den Schulwechsel nachgeholt werden musste. Normale, schon vor dem Umzug bestehende Nachhilfe wird dadurch nicht zur Umzugsausgabe.
Warum Nachhilfe keine Kinderbetreuungskosten sind
Seit 2025 können Eltern 80 Prozent ihrer Kinderbetreuungskosten bis höchstens 4.800 Euro je Kind abziehen. Für Nachhilfe öffnet diese Regel aber keine Hintertür. § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG schließt Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie Freizeitaktivitäten ausdrücklich aus.
Trennt eine Betreuungsperson echte Betreuung und Unterricht sauber auf, kann nur der belegte Betreuungsanteil infrage kommen. Eine einheitliche Nachhilferechnung künstlich aufzuteilen ist keine belastbare Lösung. Bei gemischten Leistungen sollte die Rechnung die verschiedenen Leistungen und Entgelte nachvollziehbar ausweisen.
Welche Belege Sie brauchen und wo der Betrag hingehört
| Fall | Wichtige Nachweise | Steuerlicher Bereich |
|---|---|---|
| Normale Nachhilfe | kein Abzug | private Lebensführung |
| Medizinisch notwendige Therapie | Rechnung, unbare Zahlung, qualifizierter medizinischer Nachweis, Erstattungsbescheide | außergewöhnliche Belastungen |
| Beruflich veranlasster Umzug | Rechnung, Zahlung, beruflicher Umzugsgrund, Zusammenhang mit Schulwechsel | Werbungskosten beziehungsweise Umzugskosten |
Zahlen Sie möglichst unbar und bewahren Sie Rechnung sowie Kontoauszug auf. Bei außergewöhnlichen Belastungen tragen Sie nur den selbst getragenen Anteil ein. Für den Umzugsfall gilt dasselbe nach Abzug steuerfreier Arbeitgeberleistungen. Steuerprogramme ändern ihre Menübezeichnungen regelmäßig; suchen Sie deshalb nach „außergewöhnliche Belastungen“ oder „beruflich veranlasste Umzugskosten“ statt nach einem vermeintlich festen Formularfeld.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Wenn medizinische und schulische Leistungen ineinandergreifen oder größere Beträge betroffen sind, lohnt eine kurze Einzelfallprüfung beim Finanzamt, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

Wenn die Steuer nicht hilft: Diese Finanzierung ist oft realistischer
Für die meisten Familien ist das Bildungs- und Teilhabepaket der wichtigere Weg. Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Anspruch auf Lernförderung haben. Zuständig sind je nach Leistung das Jobcenter oder die Kommune. Häufig muss die Schule den Förderbedarf bestätigen.
Auch Jugendhilfe oder Krankenkasse können bei einer medizinisch begründeten Therapie eine Rolle spielen. Erst Erstattungsmöglichkeiten prüfen, dann die verbleibenden selbst getragenen Kosten steuerlich einordnen. Einen Überblick über Preise und Förderwege finden Sie im Ratgeber zu den Nachhilfe-Kosten.
Unabhängig davon, ob am Ende das Finanzamt, das Jobcenter oder Sie selbst zahlen: Welche Lehrkraft fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt, zeigt sich am schnellsten in der Praxis. → Kostenlose Probestunde anfragen
Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit
Kann man Nachhilfe steuerlich absetzen?
Im Normalfall nein. Klassische Nachhilfe gehört zu den privaten Lebenshaltungskosten und Unterricht ist ausdrücklich von den Kinderbetreuungskosten ausgeschlossen.
Ist Nachhilfe bei Legasthenie oder Dyskalkulie absetzbar?
Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung können als außergewöhnliche Belastung infrage kommen. Eine bloße schulische Förderung reicht nicht; Diagnose, medizinische Notwendigkeit und Nachweise müssen zum Einzelfall passen.
Wie viel Nachhilfe kann man nach einem beruflichen Umzug absetzen?
Für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht gilt bei einem ab 1. März 2024 beendeten beruflich veranlassten Umzug ein Höchstbetrag von 1.286 Euro je Kind. Eine steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers ist abzuziehen.
Zählt Nachhilfe zu den Kinderbetreuungskosten?
Nein. § 10 EStG schließt Aufwendungen für Unterricht und die Vermittlung besonderer Fähigkeiten ausdrücklich aus.
Welche Belege sollte ich aufbewahren?
Bewahren Sie Rechnung, Zahlungsnachweis und den Nachweis des Ausnahmegrundes auf. Bei Krankheit können qualifizierte medizinische Nachweise nötig sein; beim Umzug zusätzlich der Nachweis der beruflichen Veranlassung und des umzugsbedingten Unterrichts.
Fazit: Erst den Ausnahmegrund prüfen, dann die Rechnung
Normale Nachhilfe bleibt Privatsache. Steuerlich relevant wird sie erst, wenn sie nachweisbar Teil einer medizinischen Behandlung ist oder wegen eines beruflichen Umzugs zusätzlicher Unterricht nötig wird. Für alle anderen Familien sind Förderleistungen meist aussichtsreicher als die Steuererklärung. Wenn Ihr Kind jetzt Unterstützung braucht, können Sie unabhängig davon eine passende Lehrkraft kennenlernen: Die erste Probestunde ist kostenlos und unverbindlich.
Amtliche Quellen
- § 10 EStG: Kinderbetreuungskosten und Ausschluss von Unterricht.
- BMF, Lohnsteuer-Handbuch 2026: umzugsbedingte Unterrichtskosten.
- § 33 EStG im amtlichen Handbuch: außergewöhnliche Belastungen.
- BFH VI R 17/09 und BFH VI R 85/13: medizinische Indikation und Nachweispflichten.